Michael Sing Rechtsanwalt

Unfallregulierung

Die Regulierung von Unfällen im Straßenverkehr (aber auch von Unfällen aus anderen Anlässen heraus) gehört ebenfalls zu den klassischen Betätigungsfeldern unserer Kanzlei. Hierzu zählen insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Abwicklung mit allen Beteiligten, wie dem gegnerischen Halter, Fahrer und deren Versicherung, Ihrer Rechtsschutzversicherung, Ihrem Kfz.-Sachverständigen (soweit erforderlich) und der Polizei (Akteneinsicht), soweit involviert. Die notwendigen Kosten für die Schadensregulierung (insbesondere die Anwaltskosten) hat grundsätzlich die gegnerische Kfz.-Haftpflichtversicherung zu tragen.

Natürlich kann auch eine kompetente Vertretung in einem, sich möglicherweise aus dem Unfallsachverhalt ergebenden staatsanwaltschaftlichen (polizeilichen) Ermittlungsverfahren erfolgen.