Michael Sing Rechtsanwalt

Zivilrecht

Das sogenannte Zivilrecht (auch bürgerliches Recht oder Privatrecht) bezeichnet die für alle Bürger geltenden gesetzlichen Regelungen, welche sich – mit wenigen Ausnahmen – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. Hierzu gehören das (allgemeine und besondere) Schuldrecht, das Sachenrecht sowie das Familien- und Erbrecht. Diese Materien regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern.

Daneben stehen die sogenannten Sonderprivatrechte mit speziellen Regelungen für besondere Personengruppen oder Sachgebiete. Hier sind z. B. (und freilich nicht abschließend) die folgenden Gesetze zu nennen: HGB (Handelsgesetzbuch), AktG (Aktiengesetz), GmbHG (GmbH-Gesetz), VVG (Versicherungsvertragsgesetz), InsO (Insolvenzordnung), UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) und das WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

Oftmals haben zivilrechtliche Streitigkeiten, gleich auf welchem der summarisch genannten Rechtsgebiete sie ihren Ursprung haben, Geldforderungen nebst Zinsen zum Gegenstand. Somit erklärt sich, dass ein sehr wichtiger Aspekt der anwaltlichen Tätigkeit in der Beitreibung (berechtigter), aber freilich auch in der Abwehr (unberechtigter) Forderungen liegt. Die Kunst besteht bei alledem darin, den Überblick zu bewahren und die Streitigkeiten, wenn möglich, schon zu erledigen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Wenn dies nicht möglich ist, liegt in der Prozessführung eine der Kernkompetenzen der Anwaltschaft und insbesondere unserer Kanzlei.

Ein Inkassobüro zur Forderungsbeitreibung einzuschalten ist freilich möglich und zulässig, allerdings handelt es sich hierbei auch um ein klassisches Betätigungsfeld der Anwaltschaft und unserer Kanzlei. Der Vorteil bei der Beauftragung einer Kanzlei mit der Forderungsbeitreibung liegt darin, dass die Forderung (gleich welcher Höhe) nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mitteilung durch die Kanzlei – getragen von dem entsprechenden materiell-rechtlichen Fachwissen – gerichtlich geltend gemacht werden kann und keine Verzögerungen und zusätzlichen Kosten entstehen, die möglicherweise im Rahmen eines Prozesses nicht erstattungsfähig sind.

Wichtig ist der Hinweis darauf, dass im Zivilrecht, soweit die Sache bei Gericht rechtshängig gemacht wurde, die Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten ist – ein Regelwerk von 1117 Paragraphen. Ein Prozess sollte, wenngleich dies vor manchen Gerichten möglich ist, nicht ohne den erfahrenen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens geführt werden. Nur er kennt die (Un-)Tiefen des Zivilprozessrechts und insbesondere die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen betreffend den bei Gericht zu machenden Sachvortrag, die zu unterbreitenden Beweisangebote und – vor allem – die immer wieder zu beachtenden Fristen. Wenn Sie eine Klageschrift zugestellt erhalten haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und am besten an unsere Kanzlei. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen!

An dieser Stelle soll noch darauf hingewiesen werden, dass sich unsere Kanzlei – aus Spezialisierungsgründen – nicht dem Familienrecht widmet.