Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ergibt sich aus sämtlichen (vielfältigen) Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Regelungen betreffend die Arbeitsverhältnisse (d.h. die unselbständige, weisungsabhängige Tätigkeit). Es wird das (Rechts-)Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. Es handelt sich um ein verzweigtes Rechtsgebiet, bestehend aus vielen Einzelfragen, bei dem eine große Zahl von Fristen zu beachten ist. Zwei wichtige Fristen sind beispielsweise:
- die Frist zur Klageerhebung aus § 4 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz): „Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“ Es muss also 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, d. h. dort zugehen.
- die oftmals vorhandenen Ausschluss- / Verfallsfristenklauseln, die sich regelmäßig aus dem konkreten Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag ergeben und regeln, dass Ansprüche aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (Ausschluss- bzw. Verfallfrist) nach Fälligkeit geltend gemacht und (in einer möglichen zweiten Stufe) nicht innerhalb einer weiteren Frist nach Ablehnung durch den Arbeitsvertragspartner eingeklagt werden.