Willkommen bei der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Sing – geführt von Herrn Rechtsanwalt Michael Sing
Ich berate und vertrete v. a. Firmen (aber auch Privatpersonen) in sämtlichen Kernrechtsgebieten, u. a. insbesondere:
- im Wirtschaftsrecht
- im Zivilrecht (ohne Familienrecht)
- bei der Abwehr und der Beitreibung von Forderungen
- im Arbeitsrecht
- im Mietrecht
- im Bau- und Architektenrecht s o w i e
- im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und - vor allem - Ihr persönlicher, zum Schweigen verpflichteter Berater. Deshalb zählen nach dem Selbstverständnis der Kanzlei v.a. Qualität, persönliche Erreichbarkeit, zielgerichtetes, zügiges Arbeiten bei gleichzeitig fachlich höchstqualifizierter Umsetzung der Mandanten-Ziele sowie (nicht nur gedankliche) Flexibilität zu den unerlässlichen Faktoren des Erfolgs.
Die individuellen Rechtsprobleme werden - den jeweiligen, speziellen Anforderungen des Einzelfalls entsprechend - vor allem mit Augenmaß, aber freilich auch mit Herz, Verstand und der erforderlichen Ausdauer angegangen und gelöst. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Vermeidung ausufernder gerichtlicher Auseinandersetzungen und auf der Herbeiführung vernünftiger, wirtschaftlich sinnvoller, tragfähiger und belastbarer Ergebnisse und Lösungen. Mit Blick auf das Wilhelm-Busch-Zitat: "Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich." kann im Bereich des Rechtsanwalts- Honorars auf entsprechenden Wunsch im Rahmen des gesetzlich Möglichen eine angemessene Vergütungsregelung getroffen werden, wobei die Vergütung sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst. Die Abwicklung mit dem Rechtsschutzversicherer (falls vorhanden) wird von der Kanzlei gerne übernommen.
Die Informationen auf dieser Seite und Ihren Unterseiten wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt, wenngleich lediglich summarisch zusammengestellt; dennoch sind mögliche Unrichtigkeiten / Unschärfen leider nicht gänzlich auszuschließen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall wird durch die vorgehaltenen Informationen in keinem Falle ersetzt.
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Die Welt ist alles, was der Fall ist.
Tractatus logico-philosophicus, Ludwig Wittgenstein
Die Welt ist die Gesamtheit der Tatsachen,
[sie] zerfällt in Tatsachen.
Was der Fall ist,
die Tatsache,
ist das Bestehen von Sachverhalten. -
Das Vergnügen, recht zu behalten,
François-Marie Arouet (Voltaire)
wäre unvollständig ohne das Vergnügen,
andere ins Unrecht zu setzen.