Michael Sing Rechtsanwalt

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist eine Spezialmaterie aus dem Zivilrecht, welche die Gesamtheit aller Regelungen zum Bereich Bau (BGB und VOB), Architekten und Ingenieure (BGB, HOAI, VOF) umfasst. Hierher gehören sämtliche Auseinandersetzungen aus Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen (z. B. Forderungen, Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche). Ebenfalls sind das (Bau-)Vergaberecht sowie die Zivilprozessrecht mit seinen hier geltenden Besonderheiten Gegenstand dieses Rechtsgebiets.

Nicht nur die Vielzahl der am Bau Beteiligten (z.B. Bauherr, Architekt, diverse Ingenieure, Sonderfachleute, Tragwerksplaner, ausführende Unternehmen) und die sich aus vielfältigem Subunternehmereinsatz, aus Insolvenzen, den geleisteten Sicherheiten und Haftungsfragen (auch nach dem SGB) ergebenden Auseinandersetzungen machen dieses Rechtsgebiet durchaus anspruchsvoll.