Veröffentlichungen
Folgender Ratschlag für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sollte stets beachtet werden:
Machen Sie als Beschuldigte/r von Ihrem Recht zu Schweigen jedenfalls solange Gebrauch, bis durch Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen werden konnte. Nur nach erfolgter Akteneinsicht besteht Gewissheit über Art und Umfang der gegen eine/n Beschuldigte/n gemachten Vorwürfe. Insbesondere kann nur auf diesem Wege ein Eindruck über die Beweislage gewonnen werden. Im weiteren Verlauf muss dann die Entscheidung getroffen werden, ob überhaupt eine Einlassung des/der Beschuldigten erfolgt.
- Fortsetzung folgt -
Rechtsanwalt Michael Sing (Download der aktuellen Vollmacht)